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Unabhängigkeit/AufsichtsräteDie Aufsichtsratsmitglieder der BÖHLER-UDDEHOLM AG haben gemäß Regel 53 des österreichischen Corporate Governance Kodex die Kriterien für die Unabhängigkeit festgelegt. Es sind dies jene Kriterien, die im Anhang 1 des Kodex angeführt wurden. BÖHLER-UDDEHOLM AG weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass voestalpine AG rund 80 % an BÖHLER-UDDEHOLM AG hält. Diese Eigentümerstruktur spiegelt sich auch im Aufsichtsrat der BÖHLER-UDDEHOLM AG wider, der mehrheitlich von Vorstandsmitgliedern der voestalpine AG besetzt ist |
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