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BÖHLER-UDDEHOLM Aktiengesellschaft
Wien
Einladung
zu der am Montag, dem 23. Juni 2008, um 10.00 Uhr
und bei Bedarf Fortsetzung am Dienstag, dem 24. Juni 2008, um 00.00 Uhr
in den Wiener Börsesälen (Festsaal)
in 1010 Wien, Wipplingerstraße 34, stattfindenden
17. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft mit folgender
T a g e s o r d n u n g :
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2007.
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007.
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007.
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. März 2008 sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für den Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis 31. März 2008.
- Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. März 2008 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. März 2008.
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. März 2008.
- Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008/2009.
- Beschlussfassung über den Gesellschafterausschluss gem. § 1 Abs 1 GesAusG, somit die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien aller vom Hauptgesellschafter voestalpine AG verschiedener Aktionäre der Gesellschaft auf die voestalpine AG gegen Gewährung einer gemäß GesAusG angemessenen Barabfindung .
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 21 der Satzung jene Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Dienstag, dem 17. Juni 2008, bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung einer inländischen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG wird weiters bekannt gegeben, dass die Gesellschaft 51.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Jeder Aktionär, der sich gemäß den obigen Regelungen rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet hat, ist berechtigt, selbst oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht legitimierten Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine gesetzlichen Aktionärsrechte (insb. Fragerecht und Stimmrecht) auszuüben.
Wien, im Mai 2008 Der Vorstand